Energie & Umwelt
Wirtschaft und Verkehr
Von: Jonathan Packroff | EURACTIV.com | übersetzt von Benedikt Stöckl
Im Oktober nahm das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) an, die Mindestvorgaben für die Anzahl der in den EU-Ländern bereitzustellenden Ladestationen für Elektrofahrzeuge, insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen, enthält. [Monkey Business Images/Shutterstock]
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Das Europäische Parlament möchte das Aufladen von Elektrofahrzeugen erleichtern, indem es Zahlungsterminals für Kredit- und Debitkarten an allen Ladestationen zur Pflicht macht. Die Betreiber von Ladestationen warnen jedoch davor, dass eine Verpflichtung zur Nachrüstung bestehender Stationen den Ausbau der Infrastruktur verlangsamen könnte.
Im Oktober einigte sich das Europäische Parlament auf seinen Standpunkt zur Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Damit werden Mindestvorgaben für die Anzahl der in den EU-Ländern bereitzustellenden Ladestationen für Elektrofahrzeuge festgelegt, insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen.
Die Abgeordneten wollen jedoch nicht nur, dass mehr öffentliche Ladestationen gebaut werden, sondern auch, dass es für die Verbraucher:innen einfacher wird, diese zu nutzen.
„Unsere Vision ist ganz klar: Laden so leicht wie Tanken“, sagte die grüne Europaabgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg gegenüber EURACTIV. „Es braucht nutzerfreundliche und einfache Zahlsysteme, damit jeder an der nächsten Straßenecke sein E-Auto laden und bezahlen kann.“
„Bis jetzt konnte jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden, welche Möglichkeiten zur Bezahlform beim Laden angeboten werden, da es keine einheitliche EU-Regelung dazu gab“, so Ismael Ertug, Chefunterhändler des Europäischen Parlaments. „Das sollte sich nun ändern“, sagte er gegenüber EURACTIV.
„Ich fordere die Möglichkeit zur Kartenzahlung und möchte diese für alle Ladestationen verbindlich in der Gesetzgebung verankern, und zwar europaweit“, fügte der deutsche Sozialdemokrat hinzu.
Die aktuelle EU-Richtlinie über Elektro-Ladesäulen habe viele EU-Mitgliedstaaten bereits dazu veranlasst, die Ermöglichung sogenannter Ad-hoc-Zahlungen vorzuschreiben, meist jedoch über Smartphone-Apps oder QR-Codes, erklärte Jaap Burger vom Regulatory Assistance Project, einem Think-Tank.
„In jüngster Zeit haben jedoch einige EU-Länder eine Verpflichtung zur Installation von Bank- oder Kreditkartenlesegeräten eingeführt, was deutlich benutzerfreundlicher ist“, fügte er mit Verweis auf Deutschland und Dänemark hinzu.
In AFIR will das Europäische Parlament jetzt noch weiter gehen und die Betreiber von Ladestationen dazu verpflichten, auch bestehende Stationen nachzurüsten, um diese mit Debit- und Kreditkarten-Terminals auszustatten.
Die nationalen Regierungen, die derzeit mit dem Parlament verhandeln, um einen Kompromiss in der Sache zu finden, warnen jedoch davor und wollen an der QR-Code-Lösung als Mindestanforderung festhalten.
„Im Standpunkt des Rates wird zwischen Schnellladestationen über 50 kW (DC) und normalen Ladestationen unter 50 kW (AC) unterschieden“, sagte Frantisek Jemelka, Sprecher des tschechischen Verkehrsministeriums, das die Verhandlungen mit dem Parlament im Namen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft führt.
„Der Rat ist der Ansicht, dass die Ad-hoc-Ladung hauptsächlich an Schnellladestationen genutzt werden wird. Bei AC-Ladestationen unter 50 kW wird das Abonnementmodell weiterhin vorherrschend sein“, so Jemelka gegenüber EURACTIV. Daher sollten Ladestationen unter 50 kW nach Ansicht der Mitgliedstaaten von der Nachrüstungspflicht ausgenommen werden.
Die Position des Parlaments, die die Verpflichtung auf alle öffentlichen Ladepunkte ausweiten würde, würde „zusätzliche erhebliche Kosten für den Betreiber mit sich bringen“, sagte Jemelka und warnte, dass „das Endergebnis völlig entgegengesetzt zu dem sein könnte, was das Parlament zu erreichen versucht.“
„Am Ende könnte dies dazu führen, dass die Betreiber lieber die Ladestation deaktivieren oder deinstallieren, als in die Nachrüstung von AC-Ladestationen zu investieren“, fügte er hinzu.
Die Betreiber von Ladestationen argumentieren, dass die Verpflichtung zur Nachrüstung bestehender Stationen davon ablenken würde, viel mehr Ladepunkte zu installieren, worauf sie sich konzentrieren möchten.
Die Ladeindustrie „unterstützt die Wahlfreiheit der Fahrer:innen und alle Technologien, Zahlungs- und Zugangsmethoden zum Laden“, sagte Tanya Sinclair, Senior Policy Director bei ChargePoint, einem Betreiber von Ladestationen. „Der Schlüssel ist die Wahlmöglichkeit bei neu gebauten Stationen. Das ist es, was wir bieten“, sagte sie bei einer Online-Veranstaltung am vergangenen Mittwoch (23. November).
„Aber die Verpflichtung zur Nachrüstung ist eine Art harte Linie, die besagt: ‚Okay, jetzt müsst ihr zurückgehen und alles muss auf eine sehr disruptive und endgültige Art und Weise entfernt werden‘. Das ist wirklich ein Rückschritt für unsere Unternehmen und für die Industrie“, sagte sie.
„Wir sind kleine bis mittelgroße Unternehmen und Start-ups“, fügte Sinclair hinzu, die ein Unternehmen mit einem Unternehmenswert von vier Milliarden Dollar vertritt, das an der New Yorker Börse (NYSE) gehandelt wird. „Wir verfügen nicht über diese riesige Menge an Kapazitäten, um die Ladeinfrastruktur für Elektroautos in großem Maßstab auszubauen und die bestehende Infrastruktur für Elektroautos nachzurüsten.“
„Eine obligatorische Ad-hoc-Zahlung per Debit- oder Kreditkarte wird den Aufbau von Ladestationen nicht verlangsamen“, argumentierte dagegen Robin Loos von BEUC, dem europäischen Dachverband der Verbraucherverbände.
„Die Umsetzung ist kostengünstig, und es werden sogar neue, billigere Lösungen für die Nachrüstung entwickelt“, erklärte er gegenüber EURACTIV.
Anstatt die Verbreitung von Ladepunkten zu verlangsamen, werde die Initiative „das Vertrauen der Verbraucher:innen in den Umstieg auf Elektroautos stärken und damit die Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Ladens verbessern“, so Loos.
Diese Ansicht vertritt auch der Chefunterhändler des Parlaments, Ismail Ertug.
„Wir können nicht von jedem erwarten, sich mit Google oder Apple Pay, QR-Codes oder Zahlung per App auszukennen. Abo-Modelle und Zahlungsplattformen können ja dann weiterhin bestehen bleiben – es muss aber die Möglichkeit geben, Ad-hoc zu bezahlen“, sagte er.
Die nächste Verhandlung zwischen dem Parlament und dem Rat ist für den 13. Dezember angesetzt. Eine Einigung über das Dossier wird jedoch erst für das nächste Jahr erwartet, so Ertug.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]
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